Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute vorab über einige grundliegende Änderungen am Entsorgungsmarkt informieren. Diese Änderungen wurden gesetzlich gefordert und sind mittlerweile rechtskräftig:
Ab 01.01.24 gibt es einen deutlichen Anstieg auf Transport,- und Entsorgungskosten.
Ein CO2 Aufschlag auf alle Abfälle, die thermisch behandelt werden, wurde gesetzlich verankert und somit beschlossen. (BEHG-Brennstoffemissionshandelsgesetz). Für jede Tonne CO2, die bei der Abfallverbrennung in den Anlagen entsteht, muss ein Emissionszertifikat abgegeben werden. Wir werden den Betrag für Sie transparent als CO2 Zuschlag auf den Rechnungen deklarieren.
Ebenfalls wurden die Mautgebühren vom Gesetzgeber angehoben, zum Teil je nach Emissionsklasse bis zu 83%. (Mautänderungsgesetz). Auch diesen Betrag werden wir separat ausweisen.
Obwohl die Gesetzesänderung ab 01.12.23 in Kraft tritt, werden wir diese Position erst ab 01.01.24 in Rechnung stellen.
Des Weiteren sind Personal,- und Betriebskosten ein weiterer Faktor, die zu Kostensteigerungen führen.
In den nächsten Wochen werden wir Ihnen die Konditionen 2024 in einem weiteren Schreiben mitteilen.