Altholz (Klasse I bis III)
  • Klasse I: unbehandeltes Holz, Paletten,Verpackungsholz, nicht lackiert
  • Klasse II bis III: behandeltes Holz, Spanplatten, Innentüren, Bauholz, Bretter etc.
  • Klasse IV: belastetes Holz: Fensterholz, Dachsparren, Außenbereichhölzer
Bauschutt aufbereitungsfähig (Verwertung)
  • Fällt an einer Baustelle beim Neubau, Ausbau und Abbruch an.
  • Rein mineralisch wie Beton, Ziegel, Kalksandsteine etc.
  • Wird aufbereitet mittels  Brech,- und Siebanlagen und als Baustoff wieder eingebaut und somit dem Wertstoffkreislauf zugeführt.
Bauschutt NICHT aufbereitungsfähig (Beseitigung)
  • Gilt wie mineralischer Bauschutt, der jedoch Porenbeton (Gasbeton) etc. enthält.
  • Ytong-Steine sogenannter Porenbeton muss deponiert werden
  • oder andere Beimengungen wie Gipsputz, Rigips an Fliesen…
Baustellenmischabfälle

Fällt bei privaten + gewerblichen Baumaßnahmen an.
Kann aus mineralischen und nichtmineralischen Anteilen bestehen.

  • Bauschutt, Ziegel, Holz, Kunststoffreste,  Verpackungen etc.
  • Sonderabfälle wie Mineralwolle,  Eternit (Asbest), Lacke, Öle, Farben, E-Geräte, Reifen dürfen NICHT hierein.
Gewerbliche (Siedlungs-) Abfälle
  • Verschiedene Materialien ohne gefährliche Stoffe.
    Z.B. Papier, Folien, Holz, Kunststoffteile etc.
Boden,- Erdaushub
  • Erdaushub besteht aus natürlich gewachsenen und nicht verunreinigten Böden und Gesteinen.
  • Oft fallen bei Bau und Abbruchmaßnahmen Böden mit Bauschuttanteilen an. Diese müssen aber fachgerecht entsorgt und getrennt werden. (Bauschutt – Boden). Dadurch fallen höhere Entsorgungskosten an.
Baustoffe auf Gipsbasis
  • Rigips, Fermacellplatten, Gipsputz kann nicht wiederverwertet werden.
    Deshalb müssen diese Stoffe getrennt entsorgt werden.
Mineralwolle/Dämmmaterial (Sonderabfall)

Glas,- Steinwolle fällt bei Sanierungsmassnahmen an.
Es gilt als gefährlicher Abfall und muss separat entsorgt werden.
Auch gilt hier die Verpackungspflicht, da der Stoff als krebserregend gilt.

Asbestabfälle (Sonderabfall)
  • Das Mineral Asbest kann ausfasern und gilt deshalb als gesundheitsgefährdend.
  • Ist heute verboten, fällt aber natürlich noch bei Rückbauarbeiten / Sanierungen an.
  • Die Stäube oder Asbestzementplatten müssen verpackt werden und ordnungsgemäß auf einer zugewiesenen Deponie entsorgt werden.
Grünabfälle (Busch,- Garten,- Parkabfälle)
  • Laub
  • Rasenschnitt
  • Busch-Strauchwerk
Dachpappe (bitumen,- oder teerhaltig)
  • Dachpappe ist eine mit Bitumen getränkte Pappe, die als Feuchtigkeitssperre gilt. Sie wird als Abdichtung von Dächern verwendet.(kein Sonderabfall)
  • Man unterscheidet zwischen bituminöser und teerhaltiger Dachpappe.
  • Früher wurde die Trägerbahn mit einer Teerbeschichtung versehen. In Kohlenteer gibt es Schadstoffe PAK (polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe)
    Deshalb gilt dieses als gefährlicher Abfall / Sonderfall.
  • Die heutigen Dachpappen werden ausschließlich mit Bitumen beschichtet.