Abfallarten
Altholz (Klasse I bis III)
- Klasse I: unbehandeltes Holz, Paletten,Verpackungsholz, nicht lackiert
- Klasse II bis III: behandeltes Holz, Spanplatten, Innentüren, Bauholz, Bretter etc.
- Klasse IV: belastetes Holz: Fensterholz, Dachsparren, Außenbereichhölzer
Bauschutt aufbereitungsfähig (Verwertung)
- Fällt an einer Baustelle beim Neubau, Ausbau und Abbruch an.
- Rein mineralisch wie Beton, Ziegel, Kalksandsteine etc.
- Wird aufbereitet mittels Brech,- und Siebanlagen und als Baustoff wieder eingebaut und somit dem Wertstoffkreislauf zugeführt.
Bauschutt NICHT aufbereitungsfähig (Beseitigung)
- Gilt wie mineralischer Bauschutt, der jedoch Porenbeton (Gasbeton) etc. enthält.
- Ytong-Steine sogenannter Porenbeton muss deponiert werden
- oder andere Beimengungen wie Gipsputz, Rigips an Fliesen…
Baustellenmischabfälle
Fällt bei privaten + gewerblichen Baumaßnahmen an.
Kann aus mineralischen und nichtmineralischen Anteilen bestehen.
- Bauschutt, Ziegel, Holz, Kunststoffreste, Verpackungen etc.
- Sonderabfälle wie Mineralwolle, Eternit (Asbest), Lacke, Öle, Farben, E-Geräte, Reifen dürfen NICHT hierein.
Gewerbliche (Siedlungs-) Abfälle
- Verschiedene Materialien ohne gefährliche Stoffe.
Z.B. Papier, Folien, Holz, Kunststoffteile etc.
Boden- | Erdaushub
- Erdaushub besteht aus natürlich gewachsenen und nicht verunreinigten Böden und Gesteinen.
- Oft fallen bei Bau und Abbruchmaßnahmen Böden mit Bauschuttanteilen an. Diese müssen aber fachgerecht entsorgt und getrennt werden. (Bauschutt – Boden). Dadurch fallen höhere Entsorgungskosten an.
Baustoffe auf Gipsbasis
- Rigips, Fermacellplatten, Gipsputz kann nicht wiederverwertet werden.
Deshalb müssen diese Stoffe getrennt entsorgt werden.
Mineralwolle/Dämmmaterial (Sonderabfall)
Glas,- Steinwolle fällt bei Sanierungsmassnahmen an.
Es gilt als gefährlicher Abfall und muss separat entsorgt werden.
Auch gilt hier die Verpackungspflicht, da der Stoff als krebserregend gilt.
Asbestabfälle (Sonderabfall)
- Das Mineral Asbest kann ausfasern und gilt deshalb als gesundheitsgefährdend.
- Ist heute verboten, fällt aber natürlich noch bei Rückbauarbeiten / Sanierungen an.
- Die Stäube oder Asbestzementplatten müssen verpackt werden und ordnungsgemäß auf einer zugewiesenen Deponie entsorgt werden.
Grünabfälle (Busch- | Garten- | Parkabfälle)
- Laub
- Rasenschnitt
- Busch-Strauchwerk
Dachpappe (bitumen- | oder teerhaltig)
- Dachpappe ist eine mit Bitumen getränkte Pappe, die als Feuchtigkeitssperre gilt. Sie wird als Abdichtung von Dächern verwendet.(kein Sonderabfall)
- Man unterscheidet zwischen bituminöser und teerhaltiger Dachpappe.
- Früher wurde die Trägerbahn mit einer Teerbeschichtung versehen. In Kohlenteer gibt es Schadstoffe PAK (polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe)
Deshalb gilt dieses als gefährlicher Abfall / Sonderfall. - Die heutigen Dachpappen werden ausschließlich mit Bitumen beschichtet.